Cybersicherheit ist in den letzten Jahren zu einem wichtigen Bestandteil der Anlagensicherheit geworden. Um dem Rechnung zu tragen wurde im März 2023 die Technische Regel Betriebssicherheit (TRBS) 1115-1 „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht und ist nach der Übergangsfrist jetzt für Betreiber verbindlich.
Liegt dem Sachverständigen der Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) bei der Prüfung der Aufzugsanlage kein Nachweis vor, dass das Thema Cyberbedrohungen in der Risikobewertung behandelt wurde, notiert er einen entsprechenden Mangel in der Prüfbescheinigung.
Wir haben für Sie alle notwendigen Informationen für Ihre Bewertung und auch ein Musterschreiben an den Hersteller zusammengestellt.
Wir unterstützen Sie natürlich auch gerne bei der Bewertung im Rahmen einer Gefahrenanalyse – kommen Sie gerne auf uns zu.
Aufzüge, Fördertechnik & Maschinensicherheit
SGS-TÜV Saar GmbH
Am TÜV 1
D-66280 Sulzbach