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Bewertung der Cybersicherheit an Aufzugsanlagen

In der heutigen digitalen Welt ist die Sicherheit von Aufzugsanlagen nicht mehr nur eine Frage der Mechanik, sondern auch der Cybersicherheit.

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1115 Teil 1 legen klare Richtlinien für die Bewertung und Sicherstellung der Cybersicherheit von Aufzugsanlagen fest. 

SGS-TÜV Saar unterstützt Sie bei der Bewertung der Cybersicherheit nach TRBS 1115 Teil 1.

Warum ist Cybersicherheit bei Aufzugsanlagen wichtig?

Aufzugsanlagen sind zunehmend mit digitalen Steuerungssystemen ausgestattet, die über das Internet oder andere Netzwerke kommunizieren. Dies bietet zahlreiche Vorteile in Bezug auf Effizienz und Funktionalität, erhöht jedoch auch das Risiko von Cyberangriffen. Ein erfolgreicher Cyberangriff auf eine Aufzugsanlage kann zu Ausfällen und Betriebsstörungen führen und die Sicherheit der Nutzer gefährden.

  • Wichtig zu wissen: Liegt dem Sachverständigen der Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) bei der Prüfung der Aufzugsanlage zudem kein Nachweis vor, dass das Thema Cyberbedrohungen in der Risikobewertung behandelt wurde, notiert er einen entsprechenden Mangel in der Prüfbescheinigung. 
Unsere Experten unterstützen Sie gern!

Was müssen Sie tun, um eine Risikobewertung der Cybersicherheit Ihrer Aufzüge vorweisen zu können?

1. Wenden Sie sich an den Hersteller und erfragen Sie die notwendigen Informationen zu:

  • Zweiwege-Kommunikationssystem (Notrufsystem) und/oder 
  • relevanten Sicherheitseinrichtungen mit Schnittstellen (sowohl internetbasiert als auch physikalisch) und 
  • den umzusetzenden Schutzmaßnahmen. 

2. Führen Sie auf Grundlage dieser Informationen eine Risikobewertung nach folgendem Schema durch:

  • Identifizieren und Auflisten der Schnittstellen der Komponenten des Aufzugs, die kompromittiert werden können.
  • Bewerten, ob die Komponente durch einen Cyberangriff so beeinflusst werden kann, dass ein kritischer Zustand der Anlage entstehen kann.
  • Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Komponenten, insbesondere Sicherheitseinrichtungen, bewusst außer Kraft gesetzt, ausgelöst oder deren Parameter verändert werden können.
  • Maßnahmen festlegen und dokumentieren.
     

SGS-TÜV Saar unterstützt Sie gerne bei der Bewertung im Rahmen einer Gefahrenanalyse. 

Wichtige Informationen zur Erstellung einer Risikobewertung

Unsere Experten unterstützen Sie gern!

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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Aufzüge, Fördertechnik & Maschinensicherheit

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