In der heutigen digitalen Welt ist die Sicherheit von Aufzugsanlagen nicht mehr nur eine Frage der Mechanik, sondern auch der Cybersicherheit.
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1115 Teil 1 legen klare Richtlinien für die Bewertung und Sicherstellung der Cybersicherheit von Aufzugsanlagen fest.
SGS-TÜV Saar unterstützt Sie bei der Bewertung der Cybersicherheit nach TRBS 1115 Teil 1.
Aufzugsanlagen sind zunehmend mit digitalen Steuerungssystemen ausgestattet, die über das Internet oder andere Netzwerke kommunizieren. Dies bietet zahlreiche Vorteile in Bezug auf Effizienz und Funktionalität, erhöht jedoch auch das Risiko von Cyberangriffen. Ein erfolgreicher Cyberangriff auf eine Aufzugsanlage kann zu Ausfällen und Betriebsstörungen führen und die Sicherheit der Nutzer gefährden.
SGS-TÜV Saar unterstützt Sie gerne bei der Bewertung im Rahmen einer Gefahrenanalyse.
SGS-TÜV Saar GmbH
Am TÜV 1
D-66280 Sulzbach