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03.07.2024

Anlagensicherheitsreport 2024 wertet den Zustand der Aufzüge in Deutschland aus

Gut jeder zehnte Aufzug hat schwere Mängel! Anlagensicherheitsreport: Sicherheitsniveau verbessert sich tendenziell - aber weniger als die Hälfte der geprüften Aufzüge bleibt mängelfrei. Cybersecurity: Betreiber müssen digitale Sicherheit der Anlagen gewährleisten - Sachverständige weiten Prüfungen aus.

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Bewertung der Sicherheit von Aufzügen

Das Sicherheitsniveau von Aufzügen hat sich in den vergangenen Jahren tendenziell verbessert. 

Im Jahr 2023 sind 10,3 Prozent der 667.080 unabhängig geprüften Aufzugsanlagen in Deutschland mit „erheblichen Mängeln" beanstandet worden. Erhebliche Mängel müssen von den Betreibern innerhalb einer bestimmten Frist behoben werden. 

Bei weiteren 0,6 Prozent bzw. rund 4.000 Anlagen haben die Sachverständigen „gefährliche Mängel" festgestellt. Davon mussten rund 2.000 Aufzüge stillgelegt werden, da die Mängel nicht vor Ort beseitigt werden konnten und somit Gefahr für Leib und Leben bestand. 

Weitere 43,1 Prozent der Aufzüge wiesen „geringfügige Mängel" auf und nur 46 Prozent blieben mängelfrei. 

Das hat der aktuelle „Anlagensicherheitsreport" ergeben, in den die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) einfließen. Im Vergleich zu den Vorjahren ist der Anteil der Aufzüge mit erheblichen und gefährlichen Mängeln zwei Mal in Folge gesunken und erreicht mit 10,9 Prozent den niedrigsten Wert seit vielen Jahren. 

,,Bei Unfällen mit Aufzügen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, bei denen Menschen verletzt oder sogar getötet werden", sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, bei Vorstellung des Anlagensicherheitsreports 2024. ,,Um ein hohes Sicherheitsniveau zu erreichen, müssen die Betreiber ihre Aufzugsanlagen regelmäßig warten lassen und die Prüfungstermine einhalten." Erfreulich sei, dass der Anteil der Aufzüge mit schweren Mängeln zuletzt rückläufig war. Dennoch bleiben bei den unabhängigen Prüfungen der ZÜS-Sachverständigen weiterhin weniger als die Hälfte der Anlagen mängelfrei. Typische Mängel sind fehlerhafte Aufzugssteuerungen, defekte Türverriegelungen, Abnutzung wie Verschleiß an Tragseilen oder ausgefallene Notrufsysteme.

Neben den regelmäßigen Kontrollen im laufenden Betrieb finden auch „Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme" statt „Mit den Prüfungen vor Inbetriebnahme wird gewährleistet, dass neue Aufzüge richtig installiert worden sind und sämtliche Systeme funktionieren, bevor sie benutzt werden", sagte Bühler. ,,Kein Aufzug geht in Betrieb, bevor alle schwerwiegenden Mängel behoben worden sind." Der Anteil der Aufzüge mit „erheblichen Mängeln" vor Inbetriebnahme lag im vergangenen Jahr bei 10,4 Prozent. Mit einem Anteil von 4,2 Prozent lag der Anteil der Aufzüge mit „gefährlichen Mängeln" deutlich über dem Niveau der laufenden Prüfungen. Häufige Mängel vor Inbetriebnahme sind Montagefehler oder nicht funktionierende Notrufsysteme. 

Zudem müssen Mindestangaben für externe Sicherheitseinrichtungen wie Notstromversorgung, Schnittstellen zur Brandfallsteuerung oder den Lüftungsanlagen vorliegen. In vielen Fällen fehlen die entsprechenden Unterlagen oder auch das Errichterprotokoll für elektrische Installationen, was als Mangel beanstandet wird. Im Jahr 2023 sind 27.262 Aufzüge vor Inbetriebnahme kontrolliert worden.

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Cybersecurity wird bei Aufzugsanlagen Pflicht

Im Zuge der Digitalisierung und Vernetzung von Aufzugsanlagen wird die digitale Sicherheit immer wichtiger. ,,Digitale Steuerungen und die vernetzten Systeme moderner Gebäudetechnik sind ein potenzielles Einfallstor für Cyberangriffe", sagte Bühler. Daher müssten die Betreiber der Anlagen schon aus eigenem Interesse entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen.

Bereits seit dem vergangenen Jahr sind die Betreiber verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen für den Schutz vor Cyberangriffen der sicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen umzusetzen und diese in einer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. ,,Die Sachverständigen erweitern schrittweise die Tiefe ihrer Cybersecurity­ Prüfungen", sagte Bühler. Die Betreiber der Anlagen können sich bei der Umsetzung der Maßnahmen an den „Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)" orientieren.

Zu den im Anlagensicherheitsreport erfassten überwachungsbedürftigen Anlagen gehören neben Aufzügen auch Druckbehälteranlagen wie Gasspeicher und Dampfkessel sowie bestimmte Anlagen in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Anlagen), darunter Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen.

Mehr über die Prüfung von Druckgeräten und Anlagentechnik finden Sie hier.

Der Anlagensicherheitsreport erscheint in der Zeitschrift „Technische Überwachung" des TÜV­ Verbands. Mitgewirkt haben die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) DEKRA Automobil GmbH, DEKRA Testing and Certification GmbH, GTÜ Anlagensicherheit GmbH, SGS-TÜV Saar GmbH, TÜV Austria Services GmbH, TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, TÜV SÜD Chemie Service GmbH, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH und TÜV Thüringen e. V.
 

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