Icon Search Icon Contact

BImSchG & Störfallvorsorge

Eine gesunde Umwelt ist alles – und ohne gesunde Umwelt ist alles nichts! Als Spezialisten für Sicherheits- und Umweltthemen innerhalb eines global agierenden Konzerns, kennen wir die Herausforderungen, die Sie als Verantwortlicher bei den Themen Sicherheit und Umweltschutz in Ihrem Industriebetrieb oder Gewerbeunternehmen tragen.

Wir übernehmen für Sie das Genehmigungsmanagement für BImSchG-Anlagen

Wenn Sie eine – nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige – Anlage betreiben, heißt das vor allem: Rechtskonformität in allen Bereichen.

Vertrauen Sie in uns – dem SGS-TÜV Saar: von der Beratung über die Prüfung bis hin zur Genehmigung.

 

Zu Fragen rund um Anlagen nach BImSchG sind wir für Sie da.

Ohne Wenn und Aber: genehmigungspflichtige Anlagen

Als Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen, die Schadstoffe auswerfen, unterstützen wir Sie mit folgenden Dienstleistungen:

  • Erstellung von Mess- und Prüfplänen
  • Abstimmung mit den Überwachungsbehörden
  • Messung aller Luftschadstoffe wie Kohlenmonoxid, Stickstoffoxid, Schwefeloxid, Staub, Schwermetalle, PAKs, PCB, PCDD, PCDF, BTX VOC u. a.
  • Funktionsprüfungen und Kalibrierungen kontinuierlicher Emissionsmesseinrichtungen nach DIN EN 14181 und VDI 3950
  • Prüfung der Emissionswertrechner
  • Erstellung von Einbaubescheinigungen
  • Ausfertigung von Emissionserklärungen
  • Prognose von Immissionen
  • Berechnung von Schornsteinhöhen nach TA Luft und VDI 3781
Haben Sie Fragen?

Ungeliebte Klänge: Schallemissionen

Wir sind bestens darin ausgebildet, auch in lärmender Geräuschkulisse die Ruhe zu bewahren. Mit unseren schalltechnischen Gutachten für Ihr Gewerbe- oder Industrieareal oder unterschiedlichste Verkehrswege bekommen Sie belastbare Fakten für Geräuschemissionen und -immissionen an die Hand. Und auch sonst, können unsere Bauakustiker viel für Sie leisten:

  • Gutachtenerstellung für einen Bebauungsplan
  • Projektüberwachung aus schalltechnischer Sicht
  • Erstellung von Lärmkatastern und  Schallimmissionsprognosen
  • Messung und Beurteilung von Geräusch- und Vibrationsimmissionen am Arbeitsplatz
  • Maßnahmenplan zur Lärmreduktion am Arbeitsplatz
  • Durchführung von Raum- und Bauakustischen Messungen

Erstrebenswert: Gute Raumluft und
Wohlbefinden für alle

In den seltensten Fällen lassen sich Emissionen aller Art zu 100 % „aussperren“. Damit Sie als Industrieunternehmen, Gewerbetreibender, aber auch als Verantwortlicher in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung faktenbasierte Entscheidungen treffen können, unterstützen wir Sie gern mit unserer gesamten Erfahrung bei der Messung von Schadstoffen in Innenräumen. Das gilt selbstverständlich auch, wenn Sie als Baubiologe, Bausachverständiger, Umweltmediziner oder Ingenieur unsere Unterstützung brauchen. Nicht zuletzt sind wir auch gern in Schulen, Kindergärten oder medizinischen Einrichtungen für Sie da.

Handeln Sie rechtlich konform, decken Sie Gefahrenpotenziale auf und nehmen Sie aktiv Einfluss auf das Wohlbefinden der Menschen – durch professionelle Raumluftmessungen und Materialuntersuchungen. Wir vom SGS-TÜV Saar sind mit den unterschiedlichsten Messungen nach VDI 4300 da – in jedem Fall.

Profitieren Sie von:

  • Evaluation möglicher Belastungsquellen (z. B. flüchtige anorganische Materialien aus Lösungsmitteln, Klebern, Farben, Verkleidungen oder Belägen)
  • Messung von anorganischen Fasern und Partikelkonzentrationen
  • Untersuchung auf Hausstaub und andere schädliche Stoffe bspw. aus Holzschutzmitteln, Weichmachern und Flammschutzmitteln
  • Kontrolle auf Schimmelpilz- oder Bakterienbefall
  • Check auf Verkeimung durch mikrobiologische Sporenmessungen, Mykotoxine- und MVOC-Analysen
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Störfall-Verordnung: Störfallrecht im Sinne der 12. BImSchV

Als Betreiber einer Anlage kann diese auch in den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung (StörfallV oder 12. BImSchV) fallen.

Anlagen, in denen gefährliche Chemikalien (i. S. v. Art. 3 der VO (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO EU) i. V. m. Anhang 1 der RL 2012/18/EU (Seveso III Richtlinie)) und/oder gefährliche Abfälle gehandhabt, gelagert oder herstellt werden, kann unter Beachtung der Mengenschwellenwerte mit der Quotientenregel des Anhangs 1 der Seveso III Richtlinie unter den Regelungsbereich dieser Richtlinie fallen. Die Richtlinie 2012/18/EU (Seveso III Richtlinie) ist in Deutschland hauptsächlich in der 12. BImSchV (StörfallV) umgesetzt worden.

Dank unserer hohen fachlichen Expertise und interdisziplinärer Teams können wir Sie im Bereich des Störfallrechts unterstützen.

Weiterhin beraten und unterstützen wir Sie, u. a. im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG, speziell für den Bereich der Störfall-Verordnung und/oder der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie in den Bereichen Explosionsschutz, Brandschutz für Industriebauten, der Druckgeräte-Richtlinie uvm.

Unsere Leistungen zur StörfallV

Im Rahmen einer Prüfungen auf Anwendbarkeit der Störfall-Verordnung stellen wir zunächst fest, ob und welche Anforderungen der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImSchV) durch den Betreiber einer Anlage erfüllt werden müssen.

Unsere Experten bieten Ihnen die dann entsprechend erforderlichen Leistungen an, wie beispielsweise:

  • Erstellung von Konzepten zur Verhinderung von Störfällen gemäß § 8 StörfallV oder
  • Erstellung von Sicherheitsberichten gemäß § 9 StörfallV,
  • Ermittlung und Bewertung angemessener Abstände ("Achtungsabstände") gemäß § 50 BImSchG (Leitfaden KAS-18) und Ermittlung von angemessenen Sicherheitsabständen mit Detailkenntnissen,
  • Berechnen und Beurteilen von störungsbedingten Schadstofffreisetzungen mit anerkannten Modellen (VDI 3783, ProNuSs)
  • HAZOP-Moderierung und Erstellen von Risikoanalysen (z. B. PAAG-Verfahren, Risikograph, LOPA usw.),
  • Erstellung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen gemäß § 10 StörfallV,
  • Erstellung von „Information der Öffentlichkeit“ gemäß §§ 8a, 11 StörfallV,
  • Unterstützung bei der Betrachtung der funktionalen Sicherheit der MSR-Technik sowie
  • individuelle Beratung und Lösungen und
  • Gestellung von (externen) Störfallbeauftragten für Ihren Betriebsbereich

Unsere bekanntgegebenen Sachverständigen nach § 29b BImSchG unterstützen Sie mit:

  • Sicherheitstechnischen Prüfungen nach § 29a BImSchG,
  • Prüfung von Sicherheitsberichten (nach § 9 StörfallV),
  • Untersuchungen zu Betriebsvorfällen/Störfällen sowie mit
  • speziellen anlagen- und/oder prozesssicherheitstechnischen fachlichen Gutachten.

Vermeiden Sie Störfälle und bereiten Sie sich mit unserer Unterstützung bestmöglich auf eventuelle Szenarien vor – vom ersten bis zum letzten Tag im Lebenszyklus Ihrer Anlage.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Kontaktieren Sie uns

SGS-TÜV Saar GmbH

Am TÜV 1
66280 Sulzbach
Deutschland

+49 6897 506 - 60